Dieses Schild markiert einen geschützten Habitatbaum, der potenziell oder nachgewiesen vom Heldbock bewohnt ist.
Solche Bäume sind gesetzlich geschützt (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) und dürfen nicht gefällt oder beschädigt werden.
Sie sind selten und für den Erhalt der Art unverzichtbar.
Jeder dieser Bäume ist ein kleines Refugium für Artenvielfalt.
Danke, dass Sie dazu beitragen, diesen wertvollen Lebensraum zu erhalten.
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